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   BFH, 07.11.1969 - III K 1/69   

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https://dejure.org/1969,736
BFH, 07.11.1969 - III K 1/69 (https://dejure.org/1969,736)
BFH, Entscheidung vom 07.11.1969 - III K 1/69 (https://dejure.org/1969,736)
BFH, Entscheidung vom 07. November 1969 - III K 1/69 (https://dejure.org/1969,736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufnahme des Verfahrens - Steuergericht - Rechtskräftiger Beschluß - Wiederaufnahmebegehren - Geltendmachung von Restitutionsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 97, 502
  • BStBl II 1970, 216
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.01.1969 - III B 2/68

    Finanzgericht - Erlaß eines Vorbescheids - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BFH, 07.11.1969 - III K 1/69
    Mit Beschluß III B 2/68 hatte der Senat die Beschwerde der Steuerpflichtigen Z gegen die Nichtzulassung der Revision gegen den Vorbescheid des FG als unbegründet zurückgewiesen.

    Mit Schreiben vom 22. Mai 1969 hat der Prozeßbevollmächtigte der Steuerpflichtigen Z gegen den Beschluß des Senats III B 2/68 gemäß § 134 FGO "Restitutionsklage" erhoben.

  • BVerwG, 11.05.1960 - V A 1.58

    Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts

    Auszug aus BFH, 07.11.1969 - III K 1/69
    Damit ist die in der zivilprozessualen Praxis strittige Frage, ob auch gegen einen Beschluß die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt werden kann, für die FGO im bejahenden Sinne entschieden worden (so auch bereits Entscheidungen des BVerwG I A 19/57/III vom 30. September 1958 in Verwaltungsrechtsprechung Bd. 11 Nr. 183 sowie V A 1/58 vom 11. Mai 1960 in Deutsches Verwaltungsblatt 1960 S. 641).
  • BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91

    Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts durch mangelhaften

    Nach allgemeiner Ansicht kann jedoch auch ein durch Beschluß rechtskräftig beendetes Verfahren wiederaufgenommen werden (BFH-Beschlüsse vom 7. November 1969 III K 1/69, BFHE 97, 502, BStBl II 1970, 216, und vom 13. Februar 1986 III K 1/85, BFHE 145, 500, BStBl II 1986, 415; BVerwG-Beschluß vom 11. Mai 1960 V A 1.58, Deutsches Verwaltungsblatt - DVBl - 1960, 641; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 134 Rz. 2).
  • BFH, 30.01.1990 - VIII S 15/89

    Kostentragung bei überlanger Verfahrensdauer

    Sie wäre zwar auch in einem durch Beschluß abgeschlossenen Verfahren möglich (vgl. BFH-Beschluß vom 7. November 1969 III K 1/69, BFHE 97, 502, BStBl II 1970, 216).

    Das ist bei einem Beschluß gemäß § 115 Abs. 5 Satz 1 FGO zu verneinen, weil durch den Beschluß das Verfahren rechtskräftig beendet wird (vgl. § 115 Abs. 5 Satz 3 FGO; Beschluß in BFHE 97, 502, BStBl II 1970, 216).

  • BFH, 13.02.1986 - III K 1/85

    Nichtigkeitsklage gegen Revisionsbeschluß - Klagefrist - Zustellung an nicht

    Nach allgemeiner Meinung kann jedoch auch ein durch Beschluß beendetes rechtskräftiges Verfahren wiederaufgenommen werden (vgl. BFH-Beschluß vom 7. November 1969 III K 1/69, BFHE 97, 502, BStBl II 1970, 216; Gräber, Finanzgerichtsordnung, Randnote 2 zu § 134 FGO).

    Nach der Entscheidung in BFHE 97, 502, BStBl II 1970, 216 ist im Hinblick darauf, daß über die vorausgegangene Revision durch Beschluß zu entscheiden war, auch über die Nichtigkeitsklage nicht durch Urteil, sondern durch Beschluß ohne mündliche Verhandlung (vgl. §§ 90 Abs. 1 Satz 2, 121 FGO) zu befinden.

  • BVerwG, 04.02.2002 - 4 B 51.01
    a) § 153 Abs. 1 VwGO macht die Wiederaufnahme nach den Vorschriften des Vierten Buches der Zivilprozessordnung allein davon abhängig, dass ein Verfahren rechtskräftig beendet worden ist (vgl. BFHE 97, 502 zum wortgleichen § 134 Abs. 1 FGO).
  • BFH, 16.08.1979 - I K 2/79

    Wiederaufnahmeverfahren - Zulässigkeit einer Revision - Zulässigkeit eines

    Hierunter fallen auch Verfahren, die - wie im Streitfall - durch einen nicht mehr anfechtbaren Beschluß rechtskräftig abgeschlossen worden sind (vgl. BFH-Beschluß vom 7. November 1969 III K 1/69, BFHE 97, 502, BStBl II 1970, 216).

    a) Wird die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen einen das Verfahren abschließenden rechtskräftigen Beschluß betrieben, so hat das Gericht über den Wiederaufnahmeantrag nach überwiegender Meinung ebenfalls durch Beschluß zu entscheiden (s. insbesondere Gräber, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 134 Anm. 2 am Ende, mit weiteren Nachweisen; für den Fall einer vorausgegangenen Nichtzulassungsbeschwerde BFH-Beschluß III K 1/69, unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 11. Mai 1960 V A 1/58, Deutsches Verwaltungsblatt 1960 S. 641 - DVBl 1960, 641 -).

  • BVerwG, 04.08.2016 - 8 B 24.15

    Grundstücksrestitution; Urkundsbegriff

    Damit verweist § 580 Nr. 2 ZPO auf die Urkundenfälschungsdelikte gemäß §§ 267 ff. StGB, die als taugliches Objekt eine Urkunde im strafrechtlichen Sinne voraussetzen (vgl. BFH, Beschluss vom 7. November 1969 - III K 1/69 - BFHE 97, 502 ; Greger, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 580 Rn. 9).
  • BFH, 17.10.1990 - I K 2/89

    Voraussetzungen für die Unterbrechung eines Verfahrens

    Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 134 FGO kann auch gegen einen Beschluß, der über eine Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet, gerichtet werden, da er das Verfahren rechtskräftig beendet (BFH-Beschluß vom 7. November 1969 III K 1/69, BFHE 97, 502, BStBl II 1970, 216).

    Über diesen Antrag ist allerdings nicht - wie die Antragstellerin meint - im Klageverfahren und damit durch Urteil, sondern durch Beschluß zu entscheiden (BFH in BFHE 97, 502, BStBl II 1970, 216; Tipke / Kruse, a. a. O., § 134 FGO Tz. 20, m. w. N.).

  • BVerwG, 26.03.1997 - 5 A 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen

    Denn § 153 Abs. 1 VwGO macht die Wiederaufnahme nach den Vorschriften des Vierten Buches der Zivilprozeßordnung allein davon abhängig, daß ein Verfahren rechtskräftig beendet worden ist (vgl. zum wortgleichen § 134 Abs. 1 FGO BFHE 97, 502 ).
  • BFH, 03.05.2002 - I K 1/02

    Beschwerde - Wiederaufnahmeantrag - Nichtzulassungsbeschwerde - Nichtigkeitsklage

    Da Wiederaufnahme eines durch rechtskräftigen Beschluss abgeschlossenen Verfahrens begehrt wird, war auch durch Beschluss zu entscheiden (BFH-Beschlüsse vom 7. November 1969 III K 1/69, BFHE 97, 502, BStBl II 1970, 216; in BFH/NV 1994, 254).
  • BVerwG, 26.03.1997 - 5 PKH 14.97

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach verworfener

    Denn § 153 Abs. 1 VwGO macht die Wiederaufnahme nach den Vorschriften des Vierten Buches der Zivilprozeßordnung allein davon abhängig, daß ein Verfahren rechtskräftig beendet worden ist (vgl. zum wortgleichen § 134 Abs. 1 FGO BFHE 97, 502 ).
  • BFH, 05.11.1993 - VI K 2/92

    Anforderungen der Wiederaufnahme eines Verfahrens - Wissenschaftliche Arbeit in

  • BFH, 03.05.2002 - I K 2/02

    Beschwerde - Wiederaufnahmeantrag - Nichtzulassungsbeschwerde - Nichtigkeitsklage

  • BFH, 15.04.1987 - VIII K 1/86

    Wiederaufnahme des Verfahrens bei Verletzung des Anspruches auf Gewährung

  • LSG Thüringen, 15.07.2008 - L 10 AL 447/08

    Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Endurteil abgeschlossenen Verfahrens

  • BFH, 31.05.1989 - VI K 1/88

    Wiederaufnahme des Klageverfahrens bei rechtskräftigem Beschluss eines

  • BFH, 03.12.1982 - III K 1/82
  • BFH, 03.05.2002 - I K 1/01

    Vertretungszwang; Wiederaufnahmeantrag

  • BSG, 15.10.2013 - B 1 KR 13/13 BH
  • BFH, 22.03.1984 - IV K 1/81
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